Anbieterkennzeichnung (Impressum)
Frage:
Welche Informationen muss die Anbieterkennzeichnung enthalten?
Wo muss diese plaziert werden?
Wo muss diese plaziert werden?
Antwort:
Laut http://www.anbieterkennung.de/ muss die Anbieterkennzeichnung bei Firmen folgendes enthalten:
Das Teledienstegesetz verlangt, daß die Anbieterkennung "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein muß.
Über die Interpretation dieser Aussage wurde schon viel gestritten. Es hat sich eingebürgert, die Anbieterkennung von jeder Seite aus unter dem Link "Impressum" erreichbar zu machen.
Siehe auch: Leitfaden zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet des Bundesministeriums der Justiz vom 18.02.2009, PDF 26 kb
- Vollständiger, ausgeschriebener Firmenname (bei juristischen Personen die Vertretungsberechtigten)
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land - kein Postfach)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
Das Teledienstegesetz verlangt, daß die Anbieterkennung "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein muß.
Über die Interpretation dieser Aussage wurde schon viel gestritten. Es hat sich eingebürgert, die Anbieterkennung von jeder Seite aus unter dem Link "Impressum" erreichbar zu machen.
Siehe auch: Leitfaden zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet des Bundesministeriums der Justiz vom 18.02.2009, PDF 26 kb
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